Vereinbarung über die Nutzung von Fernwartungssoftware
§1 Grundsätze
(1) Diese Vereinbarung regelt den Einsatz der Fernwartungssoftware, die den kontrollierten Zugriff auf
Benutzer-PCs ermöglicht.
(2) AnyDesk ist eine Fernwartungssoftware der AnyDesk Software GmbH, Friedrichstr. 9, 70174 Stuttgart,
die von der Sonic Labs GmbH nicht selbst programmiert wurde. Entsprechend hat die Sonic Labs GmbH keinen
Einblick in den Quelltext des Programms und hat keine Möglichkeit, die Funktionsweise des Programms
detailliert nachzuvollziehen.
(3) TeamViewer ist eine Fernwartungssoftware der TeamViewer GmbH, Kuhnbergstr. 16, D-73073 Göppingen,
die von der Sonic Labs GmbH nicht selbst programmiert wurde. Entsprechend hat die Sonic Labs GmbH keinen
Einblick in den Quelltext des Programms und hat keine Möglichkeit, die Funktionsweise des Programms
detailliert nachzuvollziehen.
(4) Gleichlautend gilt für andere in Ausnahmefällen eingesetzte Fernwartungssoftware: Diese wurde von
der Sonic Labs GmbH nicht selbst programmiert. Entsprechend hat die Sonic Labs GmbH keinen Einblick in
den Quelltext des Programms und hat keine Möglichkeit, die Funktionsweise des Programms detailliert
nachzuvollziehen.
§2 Einsatz von Fernwartungssoftware
(1) Fernwartungssoftware wird zur PC-Fernbetreuung ausschließlich in Verbindung mit der
Spracherkennungssoftware Dragon und dem Diktatmanagementsystem dns.comfort eingesetzt.
(2) Auf darüberhinausgehende Anpassungen (z.B. des Betriebssystems oder der Netzwerkadministration) hat
der Kunde keinen Anspruch.
(3) Die Sonic Labs GmbH entscheidet, ob bzw. wann der Einsatz der Fernwartung sinnvoll ist. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf Fernwartung – auch nicht im Rahmen eines Wartungsvertrages.
(4) Für eine funktionsfähige Betriebssystem-Umgebung – sowohl für den Betrieb der Dragon- bzw.
dns.comfort-Software als auch der Fernwartungssoftware für die Fernwartung – hat der Kunde selbst
Sorge zu tragen.
§3 Datenschutz / Datensicherheit
(1) Der Kunde erkennt die laufende Verbindung und kann sämtliche Aktionen des Support-Mitarbeiters
mitverfolgen. Es steht ihm frei, die Fernwartungsverbindung jederzeit zu unterbrechen.
(2) Die Sonic Labs GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse
von Geschäftsgeheimnissen, Patienten- oder Mandantendaten und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden
geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen.
(3) Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form
vorliegt und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen
Daten gewährleistet ist.
(4) Ggf. erforderliche oder empfohlene Anpassungen am Virenscanner werden nur nach Absprache mit dem
Kunden vorgenommen. Die Sonic Labs GmbH übernimmt keine Haftung für auftretende Schäden durch
Virenbefall oder andere Schadsoftware.
(5) Es gilt zudem unsere Datenschutzerklärung.
§4 Unterauftragsverhältnisse
(1) Die Beauftragung von Subunternehmen durch die Sonic Labs GmbH ist zulässig.
(2) Die Sonic Labs GmbH wählt den Subunternehmer sorgfältig aus und prüft vor der Beauftragung, dass
dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann.
§5 Zustandekommen des Vertrages
Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines
Support-Mitarbeiters der Sonic Labs GmbH erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die
Fernwartung an. Dies geschieht durch Mitteilung der AnyDesk-Adresse und anschließende Bestätigung der
Verbindung (AnyDesk) bzw. durch Mitteilung der Id-Nummer und des Passworts (Teamviewer) durch den Kunden
bzw. durch entsprechend andere und ebenfalls sichere Bestätigungsverfahren alternativer
Fernwartungssoftware.
§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§7 Allgemeine Geschäftsbedingungen / Sonstiges
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Lizenz- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Sonic Labs GmbH Bestandteil dieses Vertrages sind. Sollte eine der Klauseln dieser Vereinbarung
rechtlich unwirksam sein, ist sie durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende rechtlich wirksame
Regelung zu ersetzen.
Leipzig, 03.12.2018